Vermögen weitergeben. Fristen wahren.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erben und Schenken ist steuerlich fristgebunden und sensibel – wir helfen, Freibeträge zu nutzen und die Anzeige- und Erklärungsfristen einzuhalten.
Eine Erbschaft muss dem Finanzamt in der Regel innerhalb von drei Monaten angezeigt werden; die Steuererklärung folgt auf Anforderung. Wir bewerten das übergegangene Vermögen, ordnen die richtige Steuerklasse zu und setzen die passenden Freibeträge an.
Bei Schenkungen zu Lebzeiten planen wir vorausschauend: Persönliche Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen – wer früh beginnt, gibt deutlich steuergünstiger weiter.

Was Siedavon haben.
- Fristen gewahrt Anzeige binnen drei Monaten, Erklärung fristgerecht – wir behalten die Termine.
- Freibeträge genutzt Persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad voll ausgeschöpft.
- Alle-zehn-Jahre-Regel Schenkungen über die Zeit gestreckt – spürbar weniger Steuer.
- Bewertung sauber Immobilien und Betriebsvermögen korrekt und nachvollziehbar bewertet.
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