Turan-Wegner.

Vermögen weitergeben. Fristen wahren.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erben und Schenken ist steuerlich fristgebunden und sensibel – wir helfen, Freibeträge zu nutzen und die Anzeige- und Erklärungsfristen einzuhalten.

Eine Erbschaft muss dem Finanzamt in der Regel innerhalb von drei Monaten angezeigt werden; die Steuererklärung folgt auf Anforderung. Wir bewerten das übergegangene Vermögen, ordnen die richtige Steuerklasse zu und setzen die passenden Freibeträge an.

Bei Schenkungen zu Lebzeiten planen wir vorausschauend: Persönliche Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen – wer früh beginnt, gibt deutlich steuergünstiger weiter.

Ein Paar geht am Küchentisch die Unterlagen durch
Vermögen weitergeben. Fristen wahren.

Was Siedavon haben.

  1. Fristen gewahrt Anzeige binnen drei Monaten, Erklärung fristgerecht – wir behalten die Termine.
  2. Freibeträge genutzt Persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad voll ausgeschöpft.
  3. Alle-zehn-Jahre-Regel Schenkungen über die Zeit gestreckt – spürbar weniger Steuer.
  4. Bewertung sauber Immobilien und Betriebsvermögen korrekt und nachvollziehbar bewertet.

Erbschaft- und Schenkungsteuersprechen wir darüber?

Erstgespräch vereinbaren